Den Blick übers Wasser schweifen lassen, seinen Gedanken nachhängen – und nebenbei vielleicht sogar den großen Fang machen: Fischen macht Spaß und entspannt gleichzeitig Körper & Geist. Du hast eine Fischereilizenz? Dann schau vorbei und genieße beste Bedingungen am Schwarzlsee!
Das Fischen am Schwarzlsee ist nur mit gültiger Fischereilizenz unter Einhaltung der Fischereiordnung erlaubt. Jahreskartenfischer dürfen bis zu 3 Ruten (gegen Aufpreis auch 4 Ruten) verwenden.
Tagekartenfischer in Begleitung eines Jahreskartenfischers dürfen 2 Ruten verwenden.
Um die Ausstellung der Jahreslizenzen zu beschleunigen bitten wir euch vorab telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen. Für die Ausstellung der Jahreslizenz im Scheckkartenformat benötigen wir neben deiner Daten auch deine BH-Karte Nummer und ein Passbild in digitaler Form. (begrenztes Kontingent) Saisonkartenfischer benötigen auch die Saisonkarte vom Schwarzlsee. Tageskartenfischer haben den Tageseintritt inkl. KFZ zu lösen.
Bitte beachten: Bei den folgenden Informationen handelt es sich nur um Auszüge der Fischereiordnung.
Das Fischen ist ganzjährig Tag und Nacht erlaubt. Ausgenommen sind die Hauptsommermonate (Mai- Sep) der Badesaison. Hier ist das Angeln nur nachts von 20:00 bis 8:00 oder bei Schlechtwetter erlaubt, ohne die anderen Wassersportler und Seebesucher zu stören.
Boote mit Elektromotor inkl. Echolot sind gestattet, hierbei bitten wir euch wieder um Rücksicht auf die anderen Wassersportler. Im Bereich der Tauchbasis ist das Fischen auch vom Boot aus nicht gestattet. Eine ausreichend große gepolsterte Abhakmatte (min. 100 cm Länge) ist vorgeschrieben. Ein großer feinmaschiger Kescher ist zu verwenden (Bügelweite min. 90 cm). Bei uns sollen die gefangenen Fische bestmöglich behandelt werden, speziell jene die wieder in Ihr Element zurückgesetzt werden.
Hunde sind am gesamten Areal verboten.
Beim Campieren von mehr als 2 Nächten dürfen als Fischerunterstände nur Schirme und Zelte ohne Boden verwendet werden um den Flurschaden so gering wie möglich zu halten (Ausnahme ist ein Aufstellen des Zeltes im Schotterbereich). Das Entfachen von offenem Feuer und das Grillen mit Kohle und die Verwendung eines Gaskochers sind verboten. Für Abfälle und Müll aller Art (Zigarettenabfall und abgeschnittene Angelschnüre) sind die Mülltonnen zu verwenden. Da es sich im Bereich des Wassers um ein Wasserschutzgebiet handelt ist das Parken nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen erlaubt.
Jede Person betritt das Areal auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Verletzungen, Abhandenkommen oder Beschädigung der Ausrüstung oder des abgestellten Fahrzeuges wird keine Haftung übernommen. Bei Übertretungen gesetzlicher Bestimmungen bzw. bei Nichteinhaltung der Revierordnung sind die Aufsichtsorgane berechtigt, die Lizenz zu entziehen und gegebenenfalls beanstandetes Gerät bis zum Eintreffen der Polizei in Verwahrung zu nehmen. Bei Entzug der Lizenz können keine Ersatzansprüche gestellt werden. Fischdiebstahl wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Die gesamte Fischereiordnung liegt im Tauchshop auf.
Jahreskarte € 525,00
Kontakt:
Unser Tauchshop
Matthias Krenn
+43 650 669 8 669
office@unserfischwasser.at
www.unserfischwasser.at